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Verkehrsunfall: Wo Sie anrufen müssen


Das Bild zeigt einen Mann, der besorgt am Straßenrand steht und telefoniert. Im Hintergrund ist ein beschädigtes Auto zu sehen, das offenbar in einen Unfall verwickelt war. Dicker weißer Rauch steigt aus dem Motorbereich des Fahrzeugs auf. Der Mann trägt eine blaue Jacke und wirkt angespannt, während er sich mit der Hand die Stirn hält, was auf den stressigen Moment hinweist. Die Szene spielt sich auf einer bewaldeten Straße ab, was darauf hindeutet, dass der Unfall in einer ländlichen oder abgelegenen Gegend stattgefunden hat.

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wen Sie in verschiedenen Situationen benachrichtigen sollten, um Sicherheit zu gewährleisten und den Vorfall ordnungsgemäß zu melden.


Das erwartet Sie hier:


Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall: Sicherheit und Sofortmaßnahmen

 

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, steht die Sicherheit an erster Stelle. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug, wenn möglich, an einem sicheren Ort abgestellt wird. Wenn dies nicht möglich ist, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

 

Überprüfen Sie sich selbst und alle Mitfahrer auf Verletzungen. Sollte jemand verletzt sein oder medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe, bis professionelle Hilfe eintrifft.

 

Notieren Sie sich wichtige Informationen wie das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, die Kontaktdaten der beteiligten Personen und mögliche Zeugen. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen.

 

Rufen Sie anschließend Ihre Versicherung an und informieren Sie sie über den Unfall und folgen Sie den Anweisungen Ihres Versicherungsunternehmens.

 

Polizeiliche Unterstützung: In welchen Fällen ist das Einschalten der Polizei notwendig?


Einen Unfall muss man bei der Polizei melden, wenn:


  1. Personenschaden: Wenn jemand verletzt oder getötet wurde.

  2. Erheblicher Sachschaden: Wenn der Schaden so groß ist, dass man von einem erheblichen Sachschaden sprechen kann (in der Regel ab ca. 750 Euro).

  3. Unfall mit Beteiligung von Alkohol oder Drogen: Wenn der Verdacht besteht, dass einer der Beteiligten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

  4. Unfallflucht: Wenn einer der Unfallbeteiligten den Unfallort verlässt, ohne seine Daten zu hinterlassen (Fahrerflucht).

  5. Unfall mit Tieren: Wenn größere Tiere (z.B. Wild) beteiligt sind.


In allen anderen Fällen, insbesondere bei Bagatellunfällen ohne Personenschaden und geringem Sachschaden, reicht es oft aus, die Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen und den Unfall der Versicherung zu melden.


Was macht die Polizei am Unfallort?


Wenn die Polizei am Unfallort eintrifft, übernimmt sie verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten:


  • Unfallaufnahme: Die Polizei besichtigt den Unfallort und sammelt alle relevanten Informationen. Dazu gehören die Personalien und Kontaktdaten der beteiligten Personen, Zeugenaussagen sowie mögliche Fotos oder Videos.

  • Verkehrsregelung: Um die Sicherheit der Beteiligten und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, kann die Polizei den Verkehr um den Unfallort herum regeln.

  • Erstellung eines Berichts: Die Polizei erstellt einen Unfallbericht, der wichtige Informationen über den Vorfall und die beteiligten Parteien enthält. Dieser Bericht ist für die Schadensregulierung und gegebenenfalls für rechtliche Zwecke wichtig.

  • Strafverfolgung: Liegt ein strafrechtliches Fehlverhalten vor, ergreift die Polizei entsprechende Maßnahmen und führt gegebenenfalls Ermittlungen durch.

Es ist wichtig, mit der Polizei zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um den Unfall ordnungsgemäß aufzunehmen und die Schadensregulierung zu erleichtern.


Parkendes Auto angefahren: Was ist zu tun?


Wenn Sie ein parkendes Auto angefahren haben, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie befolgen müssen:


  1. Warten auf den Eigentümer: Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ zu warten, bis der Besitzer des anderen Fahrzeugs erscheint. Die Dauer dieser Wartezeit ist nicht genau definiert, sollte aber ausreichend sein, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, zurückzukehren.

  2. Polizei Benachrichtigen: Wenn der Eigentümer nach einer angemessenen Wartezeit nicht erscheint, müssen Sie die Polizei informieren. Geben Sie der Polizei alle relevanten Informationen, wie den Standort des Unfalls und die Beschreibung des Schadens.

  3. Keine Zettel Hinterlassen: Ein einfacher Zettel am beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus, um Ihrer Meldepflicht nachzukommen. Das Hinterlassen eines Zettels ohne weitere Maßnahmen wird als Unfallflucht gewertet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  4. Versicherung Melden: Informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall und geben Sie alle gesammelten Informationen weiter.

 


Gutachter Keser – Im Schadenfall jederzeit für Sie da!






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